Sinn & Zweck

I. Name, Sitz und Zweck (Auszug aus den Statuten des Styger-Rettungskorps)

Art. 1
Unter dem Namen "Styger-Rettungskorps der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zug" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) mit Sitz in Zug

Art. 2
Die Aktivmitglieder des Styger-Rettungskorps (RK), welche ein Korps innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zug (FFZ) bilden, sind gleichzeitig Mitglieder der FFZ und anerkennen deren Statuten und die Feuerwehrordnung.
Nebst den dienstlichen Aufgaben soll die Kameradschaft gepflegt werden.